Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Schulabschlüsse

Die Anerkennung des ausländischen Schulabschlusses ist für die Aufnahme einer Ausbildung wichtig. Schulische Anerkennungsverfahren können in Deutschland grundsätzlich unabhängig von der Staatsangehörigkeit beantragt werden.

Die Anerkennung schulischer Leistungen, die im Ausland erzielt wurden, beschränkt sich auf die Schulabschlüsse. Über die Gleichstellung mit einem deutschen Hauptschulabschluss, einem mittleren Schulabschluss sowie der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife für berufliche Zwecke (z.B. für eine Ausbildung) entscheiden die Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer.

Die zuständigen Stellen sind in der anabin-Datenbank aufgeführt. Die Gleichstellung der Zeugnisanerkennungsstelle kann auch bei der Bewerbung um einen Studienplatz vorgelegt werden.

Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen zur Hochschulzulassung
Dafür sind in der Regel die Hochschulen zuständig. Hochschulen in Deutschland sind unter anderem auf der Website Hochschulkompass zu finden. Bei Fächern mit einem begrenzten Zugang (Numerus Clausus, NC) erfolgt die Bewerbung über die Stiftung für Hochschulzulassung.

Verfahren bei noch nicht abgeschlossener Schullaufbahn
Wenn die Schullaufbahn noch nicht abgeschlossen ist, findet kein behördliches Anerkennungsverfahren statt. Wenn die Schüler und Schülerinnen ihre Laufbahn an einer deutschen Schule fortsetzen, entscheidet die jeweilige Schulleitung in Absprache mit der zuständigen Schulbehörde – in der Regel nach einem Probeunterricht.

Berufsabschlüsse

Bei der beruflichen Anerkennung wird der ausländische Berufsabschluss bewertet und im Optimalfall erhält der- oder diejenige die Bestätigung, dass sein oder ihr Abschluss gleichwertig ist mit einem deutschen Berufsabschluss. Einige Berufe darf man in Deutschland nicht ohne eine berufliche Anerkennung ausüben.

Hochschulzugang mit ausländischem Berufsabschluss

Auch beruflich Qualifizierte können einen Studienplatz an einer deutschen Hochschule bekommen. Voraussetzung ist, dass die ausländische Qualifikation (Berufsabschluss und ggf. Berufserfahrung) mit einer deutschen Berufsqualifikation als gleichwertig anerkannt wird.

Hochschulabschlüsse

Grundsätzlich ist der Zugang zum Studium an deutschen Hochschulen mit ausländischen Schulabschlüssen möglich. Voraussetzung ist, dass das Zeugnis in dem Staat, in dem es erworben wurde, zum Hochschulzugang berechtigt. Das Akademische Auslandsamt oder das Studierendensekretariat der gewählten Hochschule prüft, ob die schulischen Qualifikationen für ein Studium in Deutschland direkt ausreichen oder eine Zulassung über das Studienkolleg bzw. eine Feststellungsprüfung möglich ist.

Informationen zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse stellt die anabin-Datenbank bereit.

Anerkennung von Studienleistungen und Zugang zu weiterführenden Studiengängen
Studien- und Prüfungsleistungen erkennt die jeweilige Hochschule an. Bei Studiengängen, die mit Staatsexamen abgeschlossen werden, sind die Landesprüfungsämter zuständig. Auskünfte hierzu erteilt das Akademische Auslandsamt bzw. das Studierendensekretariat der gewählten Hochschule. Das Akademische Auslandsamt ist auch für die Zulassung zu Master- und Promotionsstudiengängen zuständig.


Beratung bei allen Schritten des Anerkennungsverfahrens: IQ Netzwerk Hessen

Das IQ Landesnetzwerk Hessen ist eine zentrale Anlaufstelle für Menschen, die Qualifikationen aus dem Ausland mitbringen und diese in Hessen anerkennen lassen wollen. An vielen Standorten in ganz Hessen bieten die IQ Beratungskräfte Unterstützung bei der Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen sowie fachschulischen Abschlüssen aus dem Ausland an.

Übersicht über die IQ-Beratungsstandorte, Kontaktdaten sowie Online-Terminanfrage

Qualifizierungen und Lehrgänge für Personen mit ausländischem Berufsabschluss

 

Alle Beratungsstellen in Hessen anzeigen


Mehr Infos im Web

  • www.anerkennung-in-deutschland.de
    Offizielles Portal des Bundes zum Anerkennungsgesetz mit rechtlichen Grundlagen, dem Anerkennungs-Finder (Datenbank mit über 500 Referenzberufen), Beratungsstellen und finanzieller Unterstützung

  • www.hessen.netzwerk-iq.de
    Informationen und Beratung rund um die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Hessen mit regionalen Beratungsstellen

  • www.anabin.kmk.org/anabin.html
    Infoportal der Kultusministerkonferenz für die Anerkennung mit umfangreicher Datenbank zu ausländischen Schul-, und Hochschulabschlüssen sowie deutschen Institutionen und Anerkennungs- und Beratungsstellen

  • www.unternehmen-berufsanerkennung.de
    Informationen und Unterstützungsangebote für Unternehmen

  • www.schulaemter.hessen.de/schulbesuch/bildungsnachweise
    Ausländische Bildungsnachweise - Schulische Bewertung in Hessen, Anträge, Leitfäden und Kontakte

  • www.study-in.de
    Allgemeine Hinweise zum Studieren in Deutschland des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD)

  • www.hochschulkompass.de
    Hochschulen-Suche und Informationen rund um das Studium in Deutschland, internationale Kooperationen

  • www.studienkollegs.de
    Vorbereitungskurse an den deutschen Hochschulen für ausländische Studienbewerber


Hintergrund

Seit 2012 gilt das Anerkennungsgesetz des Bundes. Es soll die Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen vereinfachen, vereinheitlichen und für bisher nicht anspruchsberechtigte Zielgruppen öffnen. Das Anerkennungsgesetz kommt nicht zur Anwendung bei:

  •  der Anerkennung landesrechtlich geregelter Berufe

  • der Anerkennung von Hochschulabschlüssen, die nicht zu einem reglementierten Beruf hinführen (z.B. Mathematik, Chemie, Ökonomie)

  • der akademischen Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen und im Zusammenhang der Hochschulzulassung

  • der Anerkennung von Schulabschlüssen