Bildungsgutschein

Sie sind arbeitslos, oder von Arbeitslosigkeit bedroht? Könnten Sie durch eine Weiterbildung wieder eine Arbeit finden oder die Arbeitslosigkeit abwenden?

Wenn die Agentur für Arbeit feststellt, dass eine Weiterbildung notwendig ist, können Sie einen Bildungsgutschein erhalten. Der Gutschein ist eine Zusage dafür, dass die Agentur für Arbeit  die Kosten für die Weiterbildung übernimmt. Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder drei Jahre beruflich tätig waren.

Was wird gefördert?

  • Lehrgangskosten (Lehrgangsgebühren, Kosten für notwendige Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsstücke und der Prüfungsgebühren für gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung)

  • Fahrtkosten

  • Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung

  • Kosten für Kinderbetreuung

  • Leistungen zum Lebensunterhalt (für die Zeit der geförderten Weiterbildung kann Arbeitslosengeld gezahlt werden)

Wo kann ich einen Bildungsgutschein erhalten?

Einen Bildungsgutschein können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit nach einem Beratungsgespräch erhalten. Auf dem Bildungsgutschein vermerkt sind: das Bildungsziel, die Dauer, der regionale Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten, in denen der Gutschein einzulösen ist. Unter diesen Rahmenbedingungen können Sie den Gutschein bei einer Weiterbildungseinrichtung Ihrer Wahl einreichen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme für die Förderung zugelassen ist.


Woran erkenne ich einen geeigneten Bildungsanbieter?

Der Anbieter sollte eine Zertifizierung nach AZAV durch eine fachkundige Stelle besitzen. Diese sollte er nachweisen können.

Wo finde ich einen Kurs, der für den Bildungsgutschein zugelassen ist?

Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET der Arbeitsagentur

AZAV-Scout: Suchportal für Maßnahmen mit Bildungsgutschein sowie Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Merkblatt der Arbeitsagentur: Förderung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer